Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Verträge zwischen MeinHauswart (Dienstname, noch nicht bei der WKO registriert), Aspangstraße 12/2/8, 1030 Wien, Österreich (im Folgenden „Anbieter“ genannt) und seinen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) über die Erbringung von Reinigungs- und Gartendienstleistungen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

  1. Vertragsgegenstand

Der Anbieter erbringt Reinigungs- und Gartendienstleistungen gemäß den in diesen AGB festgelegten Bedingungen sowie den im Einzelvertrag vereinbarten Leistungsbeschreibungen.

2.1 Reinigungsdienstleistungen

Die Reinigungsdienstleistungen umfassen je nach Vereinbarung: – Regelmäßige Unterhaltsreinigung von Innen- und Außenbereichen – Grundreinigung – Fensterreinigung – Treppenhaus- und Flurreinigung – Sonderreinigungen nach Vereinbarung

2.2 Gartendienstleistungen

Die Gartendienstleistungen umfassen je nach Vereinbarung: – Rasenpflege (Mähen, Düngen, Vertikutieren) – Heckenschnitt und Baumpflege – Unkrautbeseitigung und Beetpflege – Laubbeseitigung – Saisonale Gartenarbeiten – Bewässerung

  1. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch die tatsächliche Ausführung der Dienstleistung zustande. Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

  1. Leistungserbringung

4.1 Ausführung

Der Anbieter verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen fachgerecht und mit der erforderlichen Sorgfalt auszuführen. Die Leistungen werden zu den vereinbarten Terminen oder innerhalb der vereinbarten Zeiträume erbracht.

4.2 Personal

Der Anbieter setzt für die Durchführung der Arbeiten qualifiziertes und geschultes

Personal ein. Das Personal ist angewiesen, die geltenden Sicherheits- und

Hygienevorschriften einzuhalten.

4.3 Materialien und Geräte

Sofern nicht anders vereinbart, stellt der Anbieter alle für die Leistungserbringung erforderlichen Materialien, Reinigungsmittel und Geräte. Der Anbieter verwendet umweltverträgliche Produkte, soweit dies mit den Anforderungen an eine fachgerechte Leistungserbringung vereinbar ist.

4.4 Zugang

Der Auftraggeber gewährleistet dem Personal des Anbieters den Zugang zu den zu reinigenden bzw. zu pflegenden Bereichen zu den vereinbarten Zeiten. Bei Bedarf stellt der Auftraggeber Schlüssel zur Verfügung oder sorgt für die Anwesenheit einer zugangsberechtigten Person.

  1. Pflichten des Auftraggebers

5.1 Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Leistungserbringung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere: – Bereitstellung von Wasser und Strom in angemessenem Umfang – Bereitstellung von geeigneten Abfallbehältern für die Entsorgung von Garten- und Reinigungsabfällen, sofern nicht anders vereinbart – Information über besondere Gegebenheiten oder Risiken im Arbeitsbereich

5.2 Hinweispflicht

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter auf besondere Eigenschaften von zu reinigenden Gegenständen oder zu pflegenden Pflanzen hinzuweisen, die eine spezielle Behandlung erfordern.

  1. Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1 Preise

Die Vergütung richtet sich nach den vereinbarten Preisen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

6.2 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei regelmäßigen Leistungen erfolgt die Rechnungsstellung in der Regel monatlich, sofern nicht anders vereinbart.

6.3 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

  1. Vertragsdauer und Kündigung

7.1 Vertragsdauer

Bei einmaligen Leistungen endet der Vertrag mit vollständiger Leistungserbringung. Bei regelmäßigen Leistungen wird der Vertrag für die vereinbarte Laufzeit geschlossen. Sofern nicht anders vereinbart, verlängert sich der Vertrag automatisch um die ursprüngliche Laufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.

7.2 Kündigung

Die ordentliche Kündigung bedarf der Schriftform und muss dem Vertragspartner mindestens drei Monate vor dem gewünschten Beendigungstermin zugehen.

7.3 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn: – der Auftraggeber mit der Zahlung für mehr als zwei aufeinanderfolgende Termine in Verzug ist – der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten trotz Mahnung nicht erfüllt – über das Vermögen eines Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird

  1. Stornierung von Terminen

8.1 Stornierungsfrist

Die Stornierung vereinbarter Termine durch den Auftraggeber muss mindestens drei Monate im Voraus schriftlich erfolgen. Bei Einhaltung dieser Frist entstehen keine Stornierungskosten.

8.2 Stornierungsgebühren

Bei Stornierung weniger als drei Monate vor dem vereinbarten Termin werden folgende Stornierungsgebühren fällig: – Stornierung 2-3 Monate vor dem Termin: 30% des vereinbarten Preises – Stornierung 1-2 Monate vor dem Termin: 50% des vereinbarten Preises – Stornierung weniger als 1 Monat vor dem Termin: 80% des vereinbarten Preises – Stornierung am Tag des Termins: 100% des vereinbarten Preises

  1. Haftung

9.1 Haftungsumfang

Der Anbieter haftet für Schäden, die durch seine Mitarbeiter bei der Ausführung der vertraglichen Leistungen verursacht werden, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten oder um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9.2 Haftungsbegrenzung

 Die Haftung des Anbieters ist auf die Deckungssumme seiner Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

9.3 Meldepflicht bei Schäden

Schäden, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung entstehen, sind dem Anbieter unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Andernfalls erlischt der Anspruch auf Schadensersatz.

10. Datenschutz

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Nähere Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen, die auf der Website des Anbieters eingesehen werden kann.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

11.1 Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters als Gerichtsstand vereinbart.

11.2 Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  1. Schlussbestimmungen

12.1 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

12.2 Schriftform

 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

Stand: [aktuelles Datum]